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STUDIENVERLAUF (GPO 2016)

M.A. Medienwissenschaft

Das Studium des Faches Medienwissenschaft ist in eine B.A.- und eine nachfolgende M.A.-Phase unterteilt und sieht einschließlich der Prüfungen eine Regelstudienzeit von zehn Semestern vor. Von diesen zehn Semestern entfallen sechs Semester auf die B.A.-Phase und vier Semester auf die M.A.-Phase.

Die M.A.-Phase im 4. und 5. Studienjahr umfasst folgende Module: Das obligatorische Modul Wissenschaftssystematik und aktuelle Forschungsthemen vermittelt den Masterstudierenden des ersten Semesters einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Forschungsthemen der Medienwissenschaft. Die frei wählbaren Vertiefungsmodule machen nach Arbeitsverpflichtung und zu erwerbenden Kreditpunkten den Kern des Studiums aus. Sie vermitteln Fachwissen aus zentralen Bereichen der Medienwissenschaft. Das hier vermittelte Gegenstandswissen bildet den Grundstock, auf dem die Methoden- und Projektmodule aufbauen. Das Methodenmodul wird seit dem Wintersemester 20/21 durch das Basismodul 2 ersetzt. Das Basismodul 2 besteht aus zwei Teilen: ‘Grundlagentexte der Medienwissenschaft’ und ‘Methoden der Medienwissenschaft’. Zum einen vermitteln die Teilveranstaltungen spezifische Kenntnisse medienwissenschaftlicher Forschungsmethoden. Zum anderen werden einschlägige Texte der Medienwissenschaft diskutiert. Ziel des Moduls ist die analytische Aufarbeitung eines historisch und systematisch eingegrenzten Gegenstandsbereichs, wobei methodische Zugänge vermittelt, vertieft und reflektiert werden. Zusätzlich eignen sich die Studierenden grundlegende Kenntnisse über zentrale medienwissenschaftliche Theorien und Begriffe an. Das Basismodul 2 ist im 1-Fach Master Pflicht. Im 2-Fach-Master kann wahlweise das Basismodul 2 oder ein weiteres vertiefendes Modul absolviert werden. Die Teilveranstaltungen des Basismoduls 2 müssen nicht zwingend im ersten oder in einem Semester absolviert werden und werden jedes Semester angeboten.

Die frei wählbaren Projektmodule bieten Projektarbeit in der Gruppe über zwei Semester an und münden in ein konkretes Produkt (Publikation, Ausstellung, Internetauftritt, Sendekonzept für eine TV-Sendung u.ä.m.). In diesen Kursen üben sich die Studierenden in der Auseinandersetzung mit konkreten Gegenständen und in Anwendung angemessener Methoden in kreativer Gruppenarbeit und im Entwickeln und Umsetzen tragfähiger Konzepte für die praktische Arbeit. Die Endprodukte der Projektmodule sollen jeweils so ausfallen, dass die Studierenden sie in ein Bewerbungsportfolio aufnehmen können.
Im Examensmodul bereiten die Studierenden in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden DozentInnen ihre Abschlussarbeiten und Prüfungen vor.

Im Modulhandbuch finden Sie Erläuterungen zu Inhalten, Lernzielen, Veranstaltungs- und Prüfungsformen der einzelne Module.

Medienwissenschaft kann auf Masterstufe als 1-Fach-Studium ebenso wie als 2-Fach-Studium in Kombination mit einem zweiten Fach an der Ruhr-Universität studiert werden. Es kann zum Sommer- wie zum Wintersemester begonnen werden.

Grafische Darstelllung bei 1- und 2-Fach-Studium (zur Orientierung):

Studienverlaufsplan (1-Fach-Studium)

Studienverlaufsplan (2-Fach-Studium)


M.A. PRÜFUNG

Anmeldung – Formalia

Die M.A.-Prüfung besteht aus zwei Teilelementen:

  • einer mündlichen Prüfung von einer halben Stunde im 2-Fach M.A. bzw. einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten im 1-Fach M.A.
  • einer schriftlichen Arbeit, die innerhalb von 4 Monaten fertig gestellt werden muss.

Für beide Prüfungen (mündlich und schriftlich) ist eine Anmeldung erforderlich; diese findet bei dem zuständigen Prüfungsamt des Fachs statt, in dem die M.A.-Arbeit geschrieben wird (wenn also die schriftliche Arbeit in der Medienwissenschaft geschrieben wird, findet die Anmeldung im Prüfungsamt des Dekanats für Philologie; GB 1/38).

Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn in beiden Fächern und im Optionalbereich eine je spezifische CP-Anzahl erbracht wurde. Im 1-Fach-Studium der M.A.-Phase sind ausgenommen des Examensmoduls alle Module mit benoteten Modulbescheinigungen abzuschließen. Prüfungsrelevant sind zwei unterschiedliche Modultypen. Es kann zwischen Vertiefendem Modul, Methodenmodul oder Projektmodul gewählt werden. Im 2-Fach-Studium der M.A.-Phase sind alle Module mit benoteten Modulbescheinigungen abzuschließen.
Ein Vertiefendes Modul, ein Methodenmodul oder ein Projektmodul ist prüfungsrelevant. Bis zur Meldung zur M.A.-Prüfung sind im 1-Fach- Studium mindestens 65 CP, im 2-Fach-Studium mindestens 35 CP nachzuweisen.

Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung gibt es Fristen (meist zum Ende eines Semesters); entsprechend finden die Prüfungen innerhalb eines festgelegten Blocks statt (meist zu Beginn des darauf folgenden Semesters); Aushänge zu den Prüfungsterminen finden Sie bei den zuständigen Prüfungsämtern sowie hier.

Die schriftliche Arbeit kann jederzeit angemeldet werden.

[expand title=”… Zur mündlichen Prüfung”]

Die M.A.-Püfung besteht aus der M.A.-Arbeit nach § 27 in einem der studierten Fächer sowie – bei zwei Fächern – je einer mündlichen Prüfung von 30-45 Minuten Dauer in jedem Fach; bei einem Fach wird eine mündliche Prüfungen von 60 Minuten Dauer abgelegt.

Die mündliche Prüfung wird von einem Dozenten / einer Dozentin in Anwesenheit eines Beisitzers / einer Beisitzerin (Protokoll) vorgenommen.

In 30 Minuten werden zwei Themen bzw. in 60 Minuten drei Themen geprüft, die zuvor mit dem Prüfer / der Prüferin abgesprochen wurden.

Mind. zwei Wochen vor der Prüfung muss zu jedem Thema ein Thesenpapier von maximal einer Seite eingereicht (und mit dem Prüfer / der Prüferin besprochen) werden.

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[expand title=”… Prüfer/innen und Inhalte”]

Die Studierenden können sich die PrüferInnen selbst aussuchen, und mit diesen Themen für die Prüfungen absprechen; es wird empfohlen, rechtzeitig (mind. zwei Monate vor der Anmeldung) und mit konkreten Themenvorschlägen Kontakt zu den gewünschten PrüferInnen aufzunehmen.

Die mündliche Prüfung und die schriftliche Arbeit sollten bei zwei unterschiedlichen DozentInnen erfolgen; es bietet sich an, dass der Prüfer / die Prüferin der mündlichen Prüfung zugleich das Zweitgutachten für die schriftliche Arbeit erstellt.

In der mündlichen und in der schriftlichen Prüfung müssen unterschiedliche Themen bearbeitet werden.

Prüfungsberechtigt für die M.A.-Abschlussprüfung im Fach Medienwissenschaft sind alle Professorinnen und Professoren am Institut für Medienwissenschaft.

Mündliche und schriftliche Prüfung erfolgen jeweils nach Gemeinsamer Prüfungsordnung der Fakultät für Philologie (GPO) .

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[expand title=”… Zur schriftlichen Arbeit”]

Die schriftliche Arbeit wird von zwei DozentInnen begutachtet, wovon einer / eine für die Themenabsprache und die Betreuung der Arbeit verantwortlich ist.

Das Thema der schriftlichen Arbeit darf sich nicht mit den Themen der während des Studiums verfassten Hausarbeiten überschneiden.

Laut Gemeinsamer Prüfungsordnung der Fakultät für Philologie soll die Arbeit „einen Umfang von 200.000 Zeichen (ca. 80 Seiten) nicht überschreiten”; inhaltlich soll sie „zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.” (§27 Abs. 1), außerdem muss sie „ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten“ sowie eine schriftliche Erklärung, dass „ die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht“ wurden (§27 Abs. 8).

Das Bewertungsverfahren für die M.A.-Arbeit seitens der Prüferin / des Prüfers soll acht Wochen nicht überschreiten.

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GEMEINSAME PRÜFUNGSORDNUNG

Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 543–606), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) hat die Ruhr-Universität Bochum folgende Prüfungsordnung erlassen:

Gemeinsame Prüfungsordnung für den 1-Fach-Master-Studiengang
(Stand 21.10.2016)

Gemeinsame Prüfungsordnung für den 2-Fach-Master-Studiengang
(Stand 21.10.2016)