- Inhalte des Bachelor-Studiums
- Module
- B.A. Zulassung
- Studienverlauf B.A. Medienwissenschaft
- B.A. Prüfung – Anmeldung und Formalia
- Gemeinsame Prüfungsordnung
- Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten
Inhalte des Bachelor-Studiums
Im gestuften Studiengang Medienwissenschaft werden fundierte wissenschaftliche und ergänzende praktische Medienkompetenz vermittelt. Das Studium bietet eine systematische Einsicht in kulturelle, technische, historische und institutionelle Aspekte der Medien. Dabei wird auf internationale Debatten Bezug genommen. Besondere Aufmerksamkeit erhält das Wechselverhältnis von zum einen ästhetischen und zum anderen gesellschaftlich-politischen Funktionen der Medien.
Module
Im Studium der Medienwissenschaft werden aus einer fachspezifischen Perspektive folgende Gegenstandsmodule untersucht:
Text/Ton/Bild
(ehem.: Printmedien)
Film und Audiovisuelle Medien
(ehem.: Film/Kino & Rundfunk)
Digitale Transformationsprozesse
(ehem.: Rundfunk & Digitale Medien)
Soziale Medien und Plattformen
(ehem.: Digitale Medien)
Sowohl historische und systematische Aspekte der genannten Einzelmedien, wie auch spezifische Merkmale ihrer Ausdifferenzierung werden dabei in den Blick genommen.
In den systematischen Modulen werden strukturelle, methodische und kritisch reflexive Kenntnisse vermittelt, die für einen wissenschaftlichen und analytischen Zugang zum Verhältnis von Medien, Gesellschaft, Politischem und Sozialen notwendig sind:
Medienästhetik und Medientechnik
(ehem.: Ästhetik und Technik)
Medien, Gender und Queer
(ehem.: Gender)
Mediengeschichte und Medientheorie
(ehem.: Mediengeschichte & Theorien und Methoden)
Mediensysteme und Medienpolitik
(ehem.: Mediensysteme)
In Praxismodulen können außerdem erste Erfahrungen mit typischen Arbeitsabläufen in Medienberufen gesammelt werden. Dies ermöglicht eine praxisorientierte Ausbildung im B.A.-Studiengang. Durch die Angebote des Optionalbereichs können die Studierenden weitere wichtige Schlüsselqualifikationen erwerben. Im Modulhandbuch finden Sie Erläuterungen zu Inhalten, Lernzielen, Veranstaltungs- und Prüfungsformen der einzelne Module.
Ein Auslandsstudium ist z.B. Rahmen des Erasmus/Sokrates-Programm möglich.
Das B.A.-Studium der Medienwissenschaft zielt auf eine breite wissenschaftliche Qualifikation in den Bereichen Theorie, Geschichte und Analyse.
Diese stellen die Grundlagen für vielfältige berufliche Laufbahnen im Medienbereich und für das weiterführende Studium auf M.A.-Ebene. Den Absolvierenden des Studiengangs Medienwissenschaft erschließt sich so ein vielgestaltiges und sehr breit gefächertes Berufsfeld.
Einen Einblick in dieses dynamische und differenziertes Wissen erfordernde Berufsfeld bietet der Medienjob-Infotag.
Im M.A.-Studium der Medienwissenschaft werden die durch den B.A. erworbenen historischen, theoretischen und analytischen Kompetenzen erweitert. Darüber hinaus werden selbständig und projektorientiert medien- und forschungsrelevante Fragestellungen und Wissensbereiche erschlossen und präsentiert. Erworben werden so Qualifikationen für eine berufliche Laufbahn in Forschung und Lehre und in den unterschiedlichsten Medienbereichen.
B.A. Zulassung
Sprachnachweise
Für das Studium der Medienwissenschaft ist der Nachweis von sicheren Kenntnissen im Englischen und einer weiteren Fremdsprache (auch Latein) erforderlich. Der Nachweis ist bis zur Anmeldung zur B.A.-Prüfung zu erbringen, d.h. es können studienbegleitend Sprachkurse belegt werden.
Zulassungsbeschränkung
Einen Studienplatz erhält man entweder über die Abiturnote oder über die Wartezeit. Der Numerus Clausus wird je nach Bewerberanzahl jedes Jahr bestimmt und liegt erfahrungsgemäß bei einem Notendurchschnitt zwischen 1,5 und 2,0. Das Studium der Medienwissenschaft kann nur zum Wintersemester (Oktober) begonnen werden.
Zulassung
Informationen zur Zulassung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats der RUB.
Studienverlauf B.A. Medienwissenschaft
Der gestufte Studiengang der Medienwissenschaft ist in eine B.A- und eine nachfolgende M.A.-Phase unterteilt. Einschließlich der Prüfungen ist eine Regelstudienzeit von zehn Semestern vorgesehen. Von diesen zehn Semestern entfallen sechs Semester auf das B.A.-Studium und vier Semester auf das M.A.-Studium. Das B.A.-Studium schließt mit der B.A.-Prüfung ab, das M.A.-Studium mit M.A.-Prüfung.
Das Studium ist modular aufgebaut. Module setzen sich aus mehreren Lehrveranstaltungen (in der Regel zwei) zusammen, die thematisch aufeinander abgestimmt sind. Als Lehrveranstaltungen werden bezeichnet: z.B. Vorlesungen, Übungen, Seminare oder Tutorien. Für erfolgreich besuchte Module werden Credit Points (unabhängig von der Benotung) vergeben.
Des weiteren sind für den erfolgreichen Abschluss des B.A.-Studiums Leistungen aus dem Optionalbereich nachzuweisen.
B.A. Prüfung – Anmeldung und Formalia
Die B.A.-Prüfung besteht aus zwei Teilelementen:
- einer mündlichen Prüfung von einer halben Stunde
- einer schriftlichen Arbeit, die innerhalb von 6 Wochen fertig gestellt werden muss
Für beide Prüfungen (mündlich und schriftlich) ist eine Anmeldung erforderlich; diese Anmeldung findet bei dem zuständigen Prüfungsamt des Fachs statt, in dem die B.A.-Arbeit geschrieben wird (wenn also die schriftliche Arbeit in der Medienwissenschaft geschrieben wird, findet die Anmeldung im Prüfungsamt des Dekanats für Philologie statt).
Die Anmeldung läuft teils über das digitale Formblattverfahren
(https://www.formblattverfahren-philologie.rub.de/doku.php/05-philologie).
Die Formblätter P1 (Anmeldung zur mündlichen Prüfung) und A (Anmeldung zur Abschlußarbeit) bleiben in ihrer bisherigen Form bestehen.
Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn in beiden Fächern und im Optionalbereich eine je spezifische CP-Anzahl erbracht wurde (bei der Medienwissenschaft mindestens 44 CP, im Optionalbereich 20 CP).
Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung gibt es Fristen (meist zum Ende eines Semesters); entsprechend finden die Prüfungen innerhalb eines festgelegten Blocks statt (meist zu Beginn des darauf folgenden Semesters); Aushänge zu den Prüfungsterminen finden Sie bei den zuständigen Prüfungsämtern sowie hier.
Die mündliche Prüfung wird von einem:einer Dozent:in in Anwesenheit eines:einer Beisitzer:in (Protokoll) vorgenommen.
In 30 Minuten werden zwei inhaltlich deutlich verschiedene Themen geprüft, die zuvor mit dem:der Prüfer:in abgesprochen wurden. Mind. zwei Wochen vor der Prüfung muss zu jedem Thema ein Thesenpapier von maximal einer Seite eingereicht (und mit dem:der Prüfer:in besprochen) werden.
Die schriftliche Arbeit kann jederzeit angemeldet werden.
Prüfer:innen und Inhalte
Die Studierenden können sich die Prüfer:innen selbst aussuchen (s.u.) und mit diesen Themen für die Prüfungen absprechen; es wird empfohlen, rechtzeitig (mind. ein Monat vor der Anmeldung) und mit konkreten Themenvorschlägen Kontakt zu den gewünschten Prüfer:innen aufzunehmen.
Die mündliche Prüfung und die schriftliche Arbeit müssen bei zwei unterschiedlichen Dozent:innen erfolgen; es bietet sich an, dass der:die Prüfer:in der mündlichen Prüfung zugleich das Zweitgutachten für die schriftliche Arbeit erstellt.
In der mündlichen und in der schriftlichen Prüfung müssen unterschiedliche Themen bearbeitet werden.
Prüfungsberechtigt für die B.A.-Abschlussprüfung im Fach Medienwissenschaft
sind folgende Institutsmitglieder (Externer Link zur Seite der Fakultät für Philologie)
Zur schriftlichen Arbeit
Die schriftliche Arbeit wird von zwei Dozent:innen begutachtet, wovon eine:r für die Themenabsprache und die Betreuung der Arbeit verantwortlich ist.
Das Thema der schriftlichen Arbeit darf sich nicht mit den Themen der während des Studiums verfassten Hausarbeiten überschneiden.
Laut Prüfungsordnung soll die Arbeit “einen Umfang von 75.000 Zeichen (30 Seiten) nicht überschreiten”; inhaltlich soll sie “zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen” (§21 Abs. 1), außerdem muss sie “ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten” sowie eine schriftliche Erklärung, dass “die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht” wurden (§21 Abs. 6).
Das Bewertungsverfahren für die B.A.-Arbeit soll vier Wochen nicht überschreiten.
Gemeinsame Prüfungsordnung
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 543–606), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) hat die Ruhr-Universität Bochum folgende Prüfungsordnung erlassen:
Gemeinsame Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelor-Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum
Fachspezifische Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (Medienwissenschaft)
(Stand 21.10.2016)
Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten
Dieser Leitfaden zu den Techniken wissenschaftlichen Arbeitens ist vom Institut für Medienwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum zusammengestellt worden, um Ihnen das wissenschaftliche Arbeiten zu erleichtern und grundlegende Fragen nach der Arbeitsweise, dem Arbeitsablauf und den Hilfsmitteln des wissenschaftlichen Arbeitens zu beantworten.
Dabei bietet er neben nützlichen Tipps zur Recherche und zur problemorientierten Lektüre, nicht nur eine Darstellung der Grundanforderungenan das wissenschaftliche Arbeiten, sondern auch eine methodische, inhaltliche und formale Hilfestellung für das Anfertigen von Hausarbeiten, Thesenpapieren, Sitzungsprotokollen, etc.