Nutzungsordnung für das Medienpraxis Labor
§ 1 Geltungsbereich und Zweck
1 Diese Nutzungsordnung regelt die Inanspruchnahme der Räume, der technischen Geräte und des Medienarchivs des Medienpraxis Labors am Institut für Medienwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum.
2 Das Angebot des Medienpraxis Labors dient ausschließlich Zwecken des Studiums, der Forschung und der Lehre im Rahmen der am Institut für Medienwissenschaft angebotenen Studiengänge. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
3 Ziel ist es, allen Studierenden und Lehrenden einen fairen und geregelten Zugang zu den Ressourcen zu ermöglichen. Mit Betreten der Räumlichkeiten und der Inanspruchnahme von Leistungen wird diese Nutzungsordnung anerkannt.
⠀§ 2 Nutzungsberechtigung
1. Nutzungsberechtigt sind primär alle Studierenden und Mitarbeiter:innen des Instituts für Medienwissenschaft sowie der Fakultät für Philologie der Ruhr-Universität Bochum.
2. Die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises bzw. Mitarbeiter:innenausweises ist für alle Ausleihvorgänge zwingend erforderlich.
3. Für die Ausleihe von technischem Produktionsequipment (Kameras, Tonaufnahmegeräte etc.) ist die vorherige erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden medienpraktischen Einführungskurs nachzuweisen. Die zuständigen Mitarbeiter:innen des Medienpraxis Labors führen hierüber eine Liste.
⠀§ 3 Ausleihe von physikschen Medien (Mediathek)
1. Die Ausleihe von Medien (DVDs, Blu-rays etc.) aus dem Archiv ist für alle nach § 2 Abs. 1 nutzungsberechtigten Personen möglich.
2. Die Leihfrist beträgt eine Woche. Eine einmalige Verlängerung um eine weitere Woche ist möglich, sofern keine Vormerkung für das Medium vorliegt.
3. Es können maximal drei Medien gleichzeitig pro Person ausgeliehen werden.
4. Bei Überschreitung der Leihfrist werden Säumnisgebühren gemäß der Gebührenordnung der Universitätsbibliothek in ihrer jeweils gültigen Fassung fällig.
5. Die ausgeliehenen Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
⠀§ 4 Ausleihe von technischem Gerät
1. Die Ausleihe von technischem Gerät ist nur für nutzungsberechtigte Personen möglich, welche die Voraussetzung nach § 2 Abs. 3 erfüllen.
2. Die Reservierung von Geräten erfolgt ausschließlich per E-Mail an die offizielle Verleih-Adresse des Medienpraxis Labors. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit und Eingang der Anfrage.
3. Die maximale Leihdauer wird bei der Reservierung festgelegt und richtet sich nach dem studentischen Projektvorhaben und der allgemeinen Verfügbarkeit.
4. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, das Gerät bei der Abholung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel sind sofort zu melden. Nicht gemeldete Schäden gelten als von der/dem Nutzer:in verursacht.
5. Die Rückgabe hat pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen, damit nachfolgende Reservierungen eingehalten werden können.
⠀§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung
1. Alle ausgeliehenen Medien und Geräte sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Sie sind vor Nässe, extremen Temperaturen, Stößen und Diebstahl zu schützen.
2. Die Nutzer:innen haften für alle während der Leihfrist entstandenen Schäden oder den Verlust der ausgeliehenen Gegenstände in voller Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwertes. Es wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die Leihsachen einschließt, dringend empfohlen.
3. Veränderungen an den Geräteeinstellungen, das Aufspielen nicht autorisierter Software oder sonstige technische Manipulationen sind untersagt.
⠀§ 6 Nutzung der Arbeitsplätze und Schnitträume
1. Die Arbeitsplätze (z.B. Schnittplätze) im Medienpraxis Labor stehen nach vorheriger Anmeldung und Verfügbarkeit zur Verfügung.
2. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, die Arbeitsplätze sauber und ordentlich zu hinterlassen.
3. Das Speichern von privaten Daten auf den Arbeitsrechnern ist nur für die Dauer des jeweiligen Projekts gestattet. Nach Abschluss des Projekts sind alle Daten eigenverantwortlich zu sichern und zu löschen. Das Medienpraxis Labor übernimmt keine Haftung für Datenverluste.
⠀§ 7 Ausschluss von der Nutzung
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsordnung können die betreffenden Personen zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung des Medienpraxis Labors und seiner Angebote ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheiden die Leiter:innen des Medienpraxis Labors.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Nutzungsordnungen des Medienlabors und der Mediathek.
