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INHALTE DES MASTERSTUDIUMS
Der Bochumer Master Medienwissenschaft vermittelt kultur- und sozialwissenschaftliche Ansätze und antwortet mit seinen Ausbildungsangeboten auf die vielfältigen Herausforderungen einer von Medien geprägten Wissensgesellschaft. Er bietet eine Ausbildung in den folgenden Lehr- und Forschungsgebieten an: Mediengeschichte und Medientheorie, Medienästhetik und Medienpolitik, Medien, Gender und Queer sowie Digitale Medien.
Als Absolvent:in des Masters in Medienwissenschaft verfügen Sie über ein vertieftes historisches und theoretisches Gegenstandswissen in den relevanten Medienbereichen. In projektorientierten Lehrformen erwerben Sie analytische Fähigkeiten und Kenntnisse, die Sie in wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Kontexten nutzbringend zur Anwendung bringen können. Aufgrund seines wissenschaftlichen Profils befähigt Sie der Master in Medienwissenschaft perspektivisch für Leitungs- und Forschungstätigkeiten im Medien- und Kulturbereich.
Medienwissenschaft kann auf Masterstufe als 1-Fach-Studium ebenso wie als 2-Fach-Studium in Kombination mit einem zweiten Fach an der Ruhr-Universität studiert werden.
Mediengeschichte und Medientheorie
In dem Schwerpunkt Mediengeschichte und Medientheorie werden unterschiedliche medientheoretische und medienhistorische Perspektiven aufgegriffen und vertieft, indem sie exemplarische Aspekte in ihrer vollen Komplexität erschließen. Historische Medienkonstellationen und Modelle der Mediengeschichtsschreibung werden diskutiert und die reflektierte und kritische Anwendung von theoretischen Ansätzen der Medienwissenschaft soll einen vertiefenden und operationalen Zugang zu verschiedenen Aspekten (Rezeption, Produktion, Textualität etc.) gewährleisten.
Vermittelt werden ferner grundlegende Ansätze und Methoden der Medienhistoriographie, von der Ökonomie- über die Formen- bis zur Wissensgeschichte von Medien. Ein besonderer Akzent wird dabei auf den Bereich der audiovisuellen Medien gelegt. Zu den regelmäßig vermittelten Gegenständen in der Lehre zählen Geschichte und Theorie des Films bzw. des Fernsehens, aber auch Themen wie die Geschichte der Raumwahrnehmung seit der Renaissance am Beispiel der Zentralperspektive, die Frage der räumlichen Orientierung durch Medien im historischen Wandel oder die Frage nach der kulturellen Bedeutung von Medienarchiven. Mediengeschichte und Medientheorie in diesem Sinne bilden einen Schwerpunkt von Forschung und Lehre am Institut für Medienwissenschaft.
Medienästhetik und Medienpolitik
Medien, ihre Angebote und ihre Rezeption bilden ein beziehungsreiches Netzwerk gesellschaftlicher Kommunikation. Medien sind mehr als neutrale Kanäle der Kommunikation: Sie bilden wahrnehmbare Formen und Formate aus, wie Filme, Fernsehprogramme, Zeitungslayouts, Radiosendungen, Webdesigns etc. Diese Formen und Formate ändern sich ihrerseits im Lauf der Zeit, zusammen mit den technischen, ökonomischen und politischen Voraussetzungen ihrer Verbreitung. Medien weisen demnach stets einen Aspekt der Ästhetik auf – d.h. einen Aspekt der wahrnehmbaren Form. Die Studierenden lernen die maßgeblichen Ansätze der Medienästhetik kennen, von klassischen Konzepten der Filmtheorie über ästhetische Theorien des Rundfunks bis hin zur Verhandlung des Zusammenhangs von Wahrnehmung und Kommunikation in der allgemeinen Medientheorie. In dem Schwerpunktbereich Medienästhetik und Medienpolitik wird das Wechselverhältnis ästhetischer und gesellschaftlich-politischer Funktionen von Medien beschrieben, diskutiert und reflektiert.
Medien, Gender und Queer
Der Schwerpunkt Medien, Gender und Queer nähert sich seinen Gegenstandsbereichen aus zwei Perspektiven. Zum einen werden zentrale Konzepte der Gender Studies und Queer Theory (Performativität, soziale Konstruktion, kulturelle Codierung) aufgegriffen und aus medienwissenschaftlicher und intersektionaler Perspektive ausdifferenziert. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Analyse der medienspezifischen Anteile an den vielfältigen und heterogenen Konstruktionen und Diskursivierungen von Geschlecht, die sich beispielsweise an Phänomenen wie Casting-Shows, TV-Serien, Computerspielen oder Spielfilmen ablesen lassen. Zum anderen werden Einzelmedien (wie Film, Fernsehen, digitale Medien), historisch und kulturell spezifische Medienkonstellationen sowie Medientheorien mit Blick auf Geschlechterverhältnisse, Normen, und Machtungleichheiten unter Einbezug weiterer soziokultureller Kategorisierungen untersucht und kritisch hinterfragt. Die Studierenden vertiefen ihre methodischen Kompetenzen, ihre Sensibilität hinsichtlich spezifischer Analyseverfahren sowie ihre Kenntnisse interdisziplinär orientierter Theoriedebatten der Medien-, Kultur- und Geschlechterforschung.
Digitale Medien
Die technologische Fundierung der Medien in diskreten Zeichenprozessen und Rechenoperationen sowie die darauf basierenden Operationen des Speicherns und Übertragens werden in dem Schwerpunkt Digitale Medien konkretisiert. Zudem bezeichnet der Schwerpunktbereich eine die Einzelmedien übergreifende Fragestellung und ein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse, das namentlich folgenden Bereichen gilt: der Entwicklungsdynamik der digitalen Medien (z.B. vernetzte Kommunikation, Computergrafik, Geräteentwicklung) und der Mediennutzung. Vor diesem Hintergrund werden zentrale Problemkomplexe (z.B. Interaktivität, Konvergenz, Virtualisierung) vertiefend diskutiert.
Medienwissenschaft kann auf Masterstufe als 1-Fach-Studium ebenso wie als 2-Fach-Studium in Kombination mit einem zweiten Fach an der Ruhr-Universität studiert werden.
M.A.-Student:innen der Medienwissenschaft erwartet eine wissenschaftliche Ausbildung in innovativen Lehrformen, die projektorientiertes Lernen in den Mittelpunkt stellen. Studierende des Bochumer Medienmasters profitieren von einem hervorragenden Betreuungsverhältnis zu international profilierten DozentInnen. Ein reichhaltiges studentisches Leben und eine internationale Studierendenschaft vor Ort sowie vielfältige Möglichkeiten des Auslandstudiums bieten ideale Möglichkeiten, sich in Bochum und darüber hinaus für eine Laufbahn in der Forschung sowie im Medien- und Kulturbereich zu qualifizieren.
INFORMATIONEN ZUR ZULASSUNG UND BEWERBUNG
Der Master Medienwissenschaft ist zulassungsfrei, das heißt, dass kein NC bei der Einschreibung notwendig ist. Für die Einschreibung ist lediglich eine Äquivalenzprüfung** bei externen, nationalen Studieninteressierte (Studierenden, die Ihren B.A. in Medienwissenschaft nicht an der RUB absolviert haben) und eine Onlinebewerbung bei externen, internationalen Studieninteressierte notwendig.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang M.A. Medienwissenschaft ist das abgeschlossene Studium eines medienwissenschaftlichen oder vergleichbaren B.A. Im Falle eines 2-Fächer-Bachelorstudiengangs muss das Fach Medienwissenschaft mindestens einen Umfang von 71 CP haben. Weitere Zugangsvoraussetzungen sind der Nachweis von mind. 10 CP in Mediengeschichte, 10 CP in Medienästhetik und 10 CP in Medientheorie sowie der Nachweis von Kenntnissen des Englischen (B2) und einer weiteren Fremdsprache (B2). (§4 Abs. 3 FSB 2020). Für die Einschreibung ist ein obligatorisches, bescheinigtes Masterberatungsgespräch* notwendig. Das Masterberatungsgespräch erfolgt bei externen Bewerber:innen erst nach der Äquivalenzprüfung.
Sprachnachweise erfolgen i.d.R. durch das Abiturzeugnis, den Bachelorabschluss oder ein Zeugnis über erfolgreich absolvierte Sprachkurse.
Sie können sich zum Sommer- und Wintersemester für den Master Medienwissenschaft einschreiben.
Dazu folgen Sie bitte den für Sie passenden Schritten:
Sie wollen sich für den Master »Medienwissenschaft« (1-Fach oder 2-Fach) einschreiben und sind …
Bachelorstudierende/r der Medienwissenschaft am IfM
Update: Seit dem Wintersemester 2020/21 gelten aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie besondere Regelungen. Die Umschreibung erfolgt seit dem 30.08.20 digital. Nutzen Sie zuerst die Onlineimmatrikulation.
Nach der Onlineimmatrikulation erhalten Sie ein Kontrollblatt und einer Immatrikulationsnummer per E-Mail. Mit dieser Immatrikulationsnummer und dem Geburtsdatum können Sie sich in das Infoportal Immatrikulation einloggen. Dort stellen Sie den Antrag auf Umschreibung und laden Sie Ihre gescannten Unterlagen (Ihr Bachelorzeugnis, Ihr Studierendenausweis und die Teilnahmebescheinigung über das Masterberatungsgespräch) als PDF-Datei hoch. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Termin für das obligatorische Masterberatungsgespräch wird auf unserer Homepage veröffentlicht. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Timo Kaerlein.
- Wenden Sie sich an das Geschäftszimmer, bezüglich des Termins für das obligatorische Masterberatungsgespräch*.
- Schreiben Sie sich während der Rückmeldefristen, spätestens aber bis zum 31.05. (Umschreibung zum Sommersemester) und spätestens bis zum 30.11 (Umschreibung zum Wintersemester) im Studierendensekretariat um***. Falls Sie bis zum 15.04. oder 15.10. noch keinen Bachelor-Abschluss nachweisen können, weil zum Beispiel das Zeugnis noch nicht ausgehändigt wurde, kann das zuständige Prüfungsamt eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der letzten Prüfung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung kann das Studierendensekretariat unter Vorbehalt, dass so bald wie möglich der fehlende Nachweis vorgelegt wird, eine Umschreibung vornehmen.
Bachelorstudierende/r einer anderen deutschen Universität
Update: Seit dem Wintersemester 2020/21 gelten aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie besondere Regelungen. Die Äquivalenzprüfung bleibt gleich (s. Schritt 1), aber die Immatrikulation erfolgt digital. Ihre Immatrikulationsunterlagen (inkl. Passbild) im PDF-Format laden Sie bitte im Infoportal Immatrikulation hoch. Eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf dieser Seite unter »Unterlagen«.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular und einen Scan Ihres Transcript of Records zur Äquivalenzprüfung Ihres Bachelorstudiengangs an folgende Emailadresse**.
- Bei erfolgreicher Einstufung wenden Sie sich an das Geschäftszimmer, bezüglich der Abholung Ihrer Zulassungsbescheinigung und bezüglich des Termins für das obligatorische Masterberatungsgespräch* (bitte beachten Sie, dass die Äquivalenzprüfung einige Wochen in Anspruch nehmen kann).
- Immatrikulieren Sie sich vor Ihrer persönlichen Einschreibung online. Anschließend ist es erforderlich, dass Sie sich persönlich zu den für zulassungsfreie Studiengänge geltenden Termine*** einschreiben.
Bachelorstudierende/r an einer internationalen Universität
Update: Seit dem Wintersemester 2020/21 gelten aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie besondere Regelungen. Informationen zum Bewerbungsprozess sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf dieser Seite.
- Alle Informationen bezüglich der nachzuweisenden Deutschkenntnisse erhalten Sie beim International Office der RUB.
- Bewerben Sie sich bis zum 15.01. (Bewerbung zum Sommersemester) und bis zum 15.07. (Bewerbung zum Wintersemester) über das Online-Bewerbungsportal der RUB.
- Warten Sie auf Ihre Zulassungsbescheinigung (i.d.R. erfolgt diese bis zum 31.01. oder 31.07.). Bei erfolgreicher Bewerbung wenden Sie sich an das Geschäftszimmer, bezüglich des Termins für das obligatorische Masterberatungsgespräch*
- Immatrikulieren Sie sich vor Ihrer persönlichen Einschreibung online. Anschließend ist es erforderlich, dass Sie sich persönlich zu dem auf Ihrem Zulassungsbescheid genannten Termin einschreiben.
* Bei der Einschreibung sowohl von internen als auch von externen BewerberInnen wird eine Bescheinigung über den Besuch eines obligatorischen Masterberatungsgesprächs verlangt. Dabei handelt es sich nicht um ein Auswahlgespräch oder eine individuelle Beratung, sondern um eine zentrale und allgemeine Informationsveranstaltung. Das Masterberatungsgespräch erfolgt bei externen Bewerber:innen erst nach der Äquivalenzprüfung.
** Da der M.A. Medienwissenschaft ein konsekutiver Studiengang ist, muss bei externen Bewerber:innen die Äquivalenz Ihres B.A.-Studiengangs mit dem inhaltlichen und theoretischen Profil des Bochumer B.A. Medienwissenschaft gewährleistet sein. Die Äquivalenz wird anhand des Transcript of Records geprüft. Grundlage der Äquivalenzbeurteilung für externe Bewerber:innen ist das Profil der B.A.-Phase des Studiengangs Medienwissenschaft in Bochum.
*** Zu den erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation und Umschreibung gehören das BA-Zeugnis, Transcript of Records, das Diploma-Supplement und eine gültige Studien- oder Exmatrikulationsbescheinigung. Für weiteren Fragen zu den Formalia bezüglich der Einschreibung, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der RUB!
KONTAKT
Für Fragen zu Bewerbung und Zulassung wenden Sie sich an Timo Kaerlein.
STUDIENVERLAUF
Wichtig!
Neuigkeiten zum Masterstudium
Ab dem WiSe 20/21 gelten für den 1- und 2-Fach Masterstudiengang Medienwissenschaft die neuen FSB 2020.
Haben Sie vor dem Wintersemester 20/21 mit Ihrem Masterstudium Medienwissenschaft (1- und 2-Fach) angefangen? Dann gelten für Sie weiterhin die fachspezifischen Bestimmungen (FSB 2016) aus der Gemeinsamen Prüfungsordnung 2016. Informationen zum Studienverlauf nach den FSB 2016 zu GPO 2016 finden Sie hier.
M.A. Medienwissenschaft (FSB 2020)
Das Studium des Faches Medienwissenschaft ist in eine B.A.- und eine nachfolgende M.A.-Phase unterteilt und sieht einschließlich der Prüfungen eine Regelstudienzeit von zehn Semestern vor. Von diesen zehn Semestern entfallen sechs Semester auf die B.A.-Phase und vier Semester auf die M.A.-Phase. Medienwissenschaft kann auf Masterstufe als 1-Fach-Studium ebenso wie als 2-Fach-Studium in Kombination mit einem zweiten Fach an der Ruhr-Universität studiert werden. Es kann zum Sommer- wie zum Wintersemester begonnen werden.
Die M.A.-Phase im 4. und 5. Studienjahr umfasst folgende Module:
Das Basismodul 1: Wissenschaftssystematik und aktuelle Forschungsthemen vermittelt den Masterstudierenden des ersten Semesters einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Forschungsthemen der Medienwissenschaft. Das obligatorische Basismodul 1 wird nur im Wintersemester angeboten. Das Basismodul 2: Grundlagentexte und Methoden der Medienwissenschaft besteht aus zwei Teilveranstaltungen: Grundlagentexte der Medienwissenschaft und Methoden der Medienwissenschaft. Die Teilveranstaltungen des Basismoduls 2 müssen nicht zwingend im ersten oder in einem Semester absolviert werden und werden jedes Semester angeboten. Zum einen vermittelt das Basismodul 2 spezifische Kenntnisse medienwissenschaftlicher Forschungsmethoden. Zum anderen werden einschlägige Texte der Medienwissenschaft diskutiert. Ziel des Moduls ist die analytische Aufarbeitung eines historisch und systematisch eingegrenzten Gegenstandsbereichs, wobei methodische Zugänge vermittelt, vertieft und reflektiert werden. Zusätzlich eignen sich die Studierenden grundlegende Kenntnisse über zentrale medienwissenschaftliche Theorien und Begriffe an. Die Basismodule 1 und 2 sind im 1- und 2-Fach Masterstudium obligatorisch.
Die Vertiefenden Module machen nach Arbeitsverpflichtung und zu erwerbenden Kreditpunkten den Kern des Studiums aus. Sie vermitteln Fachwissen aus zentralen Bereichen der Medienwissenschaft. Die vertiefenden Module setzen sich in der Regel aus zwei Teilveranstaltungen zusammen. Im 1-Fach Master müssen die vertiefenden Module drei der folgenden vier Themenschwerpunkte abdecken: Mediengeschichte und Medientheorie; Medienästhetik und Medienpolitik; Medien, Gender und Queer; Digitale Medien. Im 2-Fach Master muss das vertiefende Modul eines der Themenschwerpunkte abdecken.
Die frei wählbaren Projektmodule bieten Projektarbeit in der Gruppe über zwei Semester an und münden in ein konkretes Produkt (Publikation, Ausstellung, Internetauftritt, Sendekonzept für eine TV-Sendung u.ä.m.). In diesen Kursen üben sich die Studierenden in der Auseinandersetzung mit konkreten Gegenständen und in Anwendung angemessener Methoden in kreativer Gruppenarbeit und im Entwickeln und Umsetzen tragfähiger Konzepte für die praktische Arbeit. Die Endprodukte der Projektmodule sollen jeweils so ausfallen, dass die Studierenden sie in ein Bewerbungsportfolio aufnehmen können.
Im Kolloquium bereiten die Studierenden in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden DozentInnen ihre Abschlussarbeiten und Prüfungen vor.
Im Modulhandbuch finden Sie Erläuterungen zu Inhalten, Lernzielen, Veranstaltungs- und Prüfungsformen der einzelne Module.
Grafische Darstellung bei 1- und 2-Fach-Studium (zur Orientierung):
M.A. PRÜFUNG
Anmeldung – Formalia
Die M.A.-Prüfung besteht aus zwei Teilelementen:
- einer mündlichen Prüfung von einer halben Stunde im 2-Fach M.A. bzw. einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten im 1-Fach M.A.
- einer schriftlichen Arbeit, die innerhalb von 4 Monaten fertig gestellt werden muss.
Für beide Prüfungen (mündlich und schriftlich) ist eine Anmeldung erforderlich; diese Anmeldung findet bei dem zuständigen Prüfungsamt des Fachs statt, in dem die B.A.-Arbeit geschrieben wird (wenn also die schriftliche Arbeit in der Medienwissenschaft geschrieben wird, findet die Anmeldung im Prüfungsamt des Dekanats für Philologie statt).
Die Anmeldung läuft teils über das digitale Formblattverfahren
(https://www.formblattverfahren-philologie.rub.de/doku.php/05-philologie).
Die Formblätter P1 (Anmeldung zur mündlichen Prüfung) und A (Anmeldung zur Abschlußarbeit) bleiben in ihrer bisherigen Form bestehen.
Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn in beiden Fächern und im Ergänzungsbereich eine je spezifische CP-Anzahl erbracht wurde. Im 1-Fach-Studium der M.A.-Phase sind ausgenommen des Kolloquiums alle Module mit benoteten Modulbescheinigungen abzuschließen. In die Fachnote gehen ein: Basismodul 1 ‚Wissenschaftssystematik und aktuelle Forschungsthemen der Medienwissenschaft’, Basismodul 2 ‚Grundlagentexte und Methoden der Medienwissenschaft’, das Projektmodul, 4 Vertiefende Module und das Abschlussmodul.
Im 2-Fach-Studium der M.A.-Phase sind alle Module mit benoteten Modulbescheinigungen abzuschließen. In die Fachnote gehen ein: Basismodul 1 ‚Wissenschaftssystematik und aktuelle Forschungsthemen der Medienwissenschaft’, Basismodul 2 ‚Grundlagentexte und Methoden der Medienwissenschaft’, das Projektmodul, 1 Vertiefendes Modul und das Abschlussmodul.
Bis zur Meldung zur M.A.-Prüfung sind im 1-Fach- Studium mindestens 65 CP, im 2-Fach-Studium mindestens 35 CP nachzuweisen.
Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung gibt es Fristen (meist zum Ende eines Semesters); entsprechend finden die Prüfungen innerhalb eines festgelegten Blocks statt (meist zu Beginn des darauf folgenden Semesters); Aushänge zu den Prüfungsterminen finden Sie bei den zuständigen Prüfungsämtern sowie hier.
Die schriftliche Arbeit kann jederzeit angemeldet werden.
… Zur mündlichen Prüfung
Die M.A.-Prüfung besteht aus der M.A.-Arbeit nach § 27 in einem der studierten Fächer sowie – bei zwei Fächern – je einer mündlichen Prüfung von 30-45 Minuten Dauer in jedem Fach; bei einem Fach wird eine mündliche Prüfungen von 60 Minuten Dauer abgelegt.
Die mündliche Prüfung wird von einem Dozenten / einer Dozentin in Anwesenheit eines Beisitzers / einer Beisitzerin (Protokoll) vorgenommen.
In 30 Minuten werden zwei Themen bzw. in 60 Minuten drei Themen geprüft, die zuvor mit dem Prüfer / der Prüferin abgesprochen wurden.
Nach Absprache mit den Prüfenden ist vor der Prüfung ein Thesenpapier zu jedem Thema von maximal einer Seite einzureichen (und mit dem Prüfer / der Prüferin zu besprechen).
… Prüfer/innen und Inhalte
Die Studierenden können sich die PrüferInnen selbst aussuchen, und mit diesen Themen für die Prüfungen absprechen; es wird empfohlen, rechtzeitig (mind. zwei Monate vor der Anmeldung) und mit konkreten Themenvorschlägen Kontakt zu den gewünschten PrüferInnen aufzunehmen.
Die mündliche Prüfung und die schriftliche Arbeit sollten bei zwei unterschiedlichen DozentInnen erfolgen; es bietet sich an, dass der Prüfer / die Prüferin der mündlichen Prüfung zugleich das Zweitgutachten für die schriftliche Arbeit erstellt.
In der mündlichen und in der schriftlichen Prüfung müssen unterschiedliche Themen bearbeitet werden.
Prüfungsberechtigt für die M.A.-Abschlussprüfung im Fach Medienwissenschaft sind alle Professorinnen und Professoren am Institut für Medienwissenschaft.
Mündliche und schriftliche Prüfung erfolgen jeweils nach Gemeinsamer Prüfungsordnung der Fakultät für Philologie (GPO) .
… Zur schriftlichen Arbeit
Die schriftliche Arbeit wird von zwei DozentInnen begutachtet, wovon einer / eine für die Themenabsprache und die Betreuung der Arbeit verantwortlich ist.
Das Thema der schriftlichen Arbeit darf sich nicht mit den Themen der während des Studiums verfassten Hausarbeiten überschneiden.
Laut Gemeinsamer Prüfungsordnung der Fakultät für Philologie soll die Arbeit „einen Umfang von 200.000 Zeichen (ca. 80 Seiten) nicht überschreiten”; inhaltlich soll sie „zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.” (§27 Abs. 1), außerdem muss sie „ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten“ sowie eine schriftliche Erklärung, dass „ die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht“ wurden (§27 Abs. 8).
Das Bewertungsverfahren für die M.A.-Arbeit seitens der Prüferin / des Prüfers soll acht Wochen nicht überschreiten.
GEMEINSAME PRÜFUNGSORDNUNG
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 543–606), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) hat die Ruhr-Universität Bochum folgende Prüfungsordnung erlassen:
Gemeinsame Prüfungsordnung für den 1-Fach-Master-Studiengang
(Stand 21.10.2016; FSB 2016)
Gemeinsame Prüfungsordnung für den 2-Fach-Master-Studiengang
(Stand 21.10.2016; FSB 2016)
Bitte beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen GPO und FSB gibt. FSB stellen die fachscharfe Regelung zu einer allgemeinen (G)PO dar. Ab dem WiSe 20/21 sind neue FSB für die Medienwissenschaft in Kraft getreten:
Fachspezifischen Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den 1- Fach-Masterstudiengang
(Stand 10.2020; GPO 2016 – FSB 2020)
Fachspezifischen Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den 2- Fach-Masterstudiengang
(Stand 10.2020; GPO 2016 – FSB 2020)